Halte- und Parkverbot im Bereich des Hauses der Kultur

Haus der Kultur

Sehr geehrte Damen und Herren!


Wir dürfen Sie darüber informieren, dass im Bereich des Hauses der Kultur mit Verordnung ein Halte- und Parkverbot, ausgenommen für dauernd stark gehbehinderte Personen, erlassen wurde. 

Wir ersuchen daher höflich, dass diese Parkplätze dem dafür vorgesehenen Personenkreis vorbehalten bleibt und bedanken uns für Ihr Verständnis!


In den beigefügten Dokumenten können Sie die entsprechende Verordnung des Gemeinderates sowie den Lageplan einsehen.


01.06.2022