Die Grundsteuer (A und B) wird wie folgt berechnet:
Grundsteuermeßbetrag (lt. Einheitswertbescheid) x 5 = Grundsteuerjahresbetrag.
Ein Betrag bis EUR 75,- wird einmal jährlich (im Mai) vorgeschrieben.
Beträge über EUR 75,- werden vierteljährlich vorgeschrieben.
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