Erhöhung der Einkommensgrenzen für den RK-Markt in Vöcklamarkt

Rotes Kreuz

ROTKREUZ-Markt Vöcklamarkt

Wer darf einkaufen?


Ab 01.01.2024 gelten neue Richtlinien 

Einkaufsberechtigt sind alle Personen, die unter folgenden Einkommensgrenzen (Netto) liegen:

1-Personen Haushalt: max. € 1.375, - 

2-Personen Haushalt: max. € 1.950, - (Ehe-/Lebensgemeinschaft). 

Für jedes im Haushalt lebende unterhaltspflichtige Kind: € 350,- 

(Lehrlinge, Zivildiener, Präsenzdiener scheinen nicht auf)


Wo bekommt man eine Einkaufsberechtigung (Ausweis)?

Sozialberatungsstelle Vöcklamarkt

Rainerstrasse 1 

4870 Vöcklamarkt

Tel.: 07682/395 27     

E-Mail: sbs.voecklamarkt@shvvb.at

Erforderliche Unterlagen: Einkommensnachweis, Foto, Meldezettel, Lichtbildausweis. 

Dieser Ausweis berechtigt ausschließlich zum Einkauf beim RK-Markt Vöcklamarkt.


Was wird im Rotkreuz Markt angeboten?

Die Produktpalette richtet sich nach den Spenden der Großmärkte und Einzelhändler und umfasst vorrangig Grundnahrungsmittel wie z.B.: Brot, Milchprodukte, Getränke sowie Obst und Gemüse. 

Dies sind Waren, die kurz vorm Ablauf der Mindesthaltbarkeit stehen, falsch etikettiert sind, deren Verpackung beschädigt ist, über- oder unterfüllt sind.

Haltbare Lebensmittel wie Mehl, Zucker, Salz, Öl, Reis, Gries, Kaffee so wie Hygieneartikel, Wasch- und Reinigungsmittel werden limitiert je nach Haushaltsgröße angeboten.

Es besteht kein Anspruch auf eine vollständige Produktpalette wie sie in den Supermärkten angeboten wird. Alle Waren werden zu 1/3 der handelsüblichen Preise angeboten.



ROTKREUZ-MARKT VÖCKLAMARKT

Marktstraße 9

4870 Vöcklamarkt

Tel.: 0664/823 44 06

E-Mail: Rotkreuz-Markt.Voecklamarkt@o.roteskreuz.at


Zubringerdienst 2024

Einmal monatlich am Freitagnachmittag

St. Georgen im Attergau

Treffpunkt: 15 Uhr Musikschule St. Georgen, Dr. Greilstraße 45

26.01.2024

23.02.2024

29.03.2024

26.04.2024

31.05.2024

28.06.2024

26.07.2024

30.08.2024

27.09.2024

25.10.2024

29.11.2024

20.12.2024

28.12.2023